§1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung Geschwinde. Die Leistungen der Ferienwohnung Geschwinde erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind nicht gestattet.
(3)Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Ferienwohnung Geschwinde sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§2 Buchung
(1) Die Buchung kommt zustande, wenn die Ferienwohnung Geschwinde die Buchungsanfrage des Gastes auf schriftlichem Wege bei Buchung im Internet per E-Mail oder bei Buchung per Briefpost auf gleichem Wege bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Partner des Vertrags sind der Gast und die Ferienwohnung Geschwinde. Hat ein Dritter für den Gast gebucht und liegt der Ferienwohnung Geschwinde eine entsprechende Erklärung des Dritten vor, haftet er der Ferienwohnung Geschwinde gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag
(3)Der Inhalt der Buchungsbestätigung gilt als vertraglich vereinbart, wenn der Gast nicht unverzügliche Einwendungen erhebt, sollte er Unstimmigkeiten oder Abweichungen auf der Buchungsbestätigung gegenüber der Buchungsanfrage vorfinden. Deswegen ist der Gast dazu verpflichtet, die Buchungsbestätigung umgehend auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienwohnung Geschwinde zu zahlen.
(2) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung Geschwinde. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung der Ferienwohnung Geschwinde allgemein berechneten Preis.
(3) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Überweisung zu erfolgen, es sei denn die Ferienwohnung Geschwinde hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. Einer Barzahlung bei Anreise muss vorher die Ferienwohnung Geschwinde per E-Mail oder auf telefonischen Wege zugestimmt haben. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
§4 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung, Hausordnung
(1) Die Anreisezeiten sind von 14:00 – 20:00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig der Ferienwohnung Geschwinde zu informieren. Sollte der Mieter bis 20:00 weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens der Ferienwohnung Geschwinde das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Generell würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns die ungefähre Zeit Ihrer Anreise und/oder Ihre Mobiltelefonnummer mitteilen.
(2) Der An- und Abreisetag gelten bei der Buchung als ein Tag.
(3) Der Gast ist verpflichtet, der Ferienwohnung Geschwinde bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Die Ferienwohnung Geschwinde kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Diese wird bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag erstattet, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an die Ferienwohnung Geschwinde oder ihre Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit der Ferienwohnung Geschwinde zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(6)Am Tag der Abreise haben die Wohnungen und Appartements bis 10:00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu sein. Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel. Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben.
(7) Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat die Ferienwohnung Geschwinde gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr.
Darüber hinaus hat die Ferienwohnung Geschwinde Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
§5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Ferienwohnung Geschwinde geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Ferienwohnung Geschwinde. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Ferienwohnung Geschwinde oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Ferner ist die Ferienwohnung Geschwinde berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) die Ferienwohnung Geschwinde begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen der Ferienwohnung Geschwinde in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienwohnung Geschwinde zuzurechnen ist.
(3) Die Ferienwohnung Geschwinde hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat die Ferienwohnung Geschwinde bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch die Ferienwohnung Geschwinde entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat der Ferienwohnung Geschwinde alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§6 Haftung; Verjährung
(1) Die Ferienwohnung Geschwinde haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Ferienwohnung Geschwinde beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Ferienwohnung Geschwinde auftreten, wird sich die Ferienwohnung Geschwinde bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes, einschließlich PKW, haftet die Ferienwohnung Geschwinde nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung der Ferienwohnung Geschwinde nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, der Ferienwohnung Geschwinde Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).